Zum Inhalt springen

Bezahlte Einzel-Downloads als Geschäftsmodell für E-Books

30. März 2010

Online zahlen, runterladen, fertig. So einfach kann das Geschäft mit den digitalen Büchern sein. Und so sind bezahlte Downloads zur Zeit auch das marktbeherrschende Geschäftsmodell für E-Books.

Eigene Online-Shops plus Vertriebsplattformen

Verlage bauen dazu immer mehr eigene Online-Shops auf, in denen sie direkt an den Endkunden verkaufen. Das hat rein finanziell den Vorteil, dass die komplette Marge, abgesehen von den Gebühren für Online-Zahlungen, beim Verlag bleibt, und nicht – wie im klassischen Buchhandel üblich – bis zu 50 Prozent an den Großhandel abzugeben ist. Der direkte Kundenkontakt ermöglicht zudem vielfältige Marketingmöglichkeiten. Da der verlagseigene Shop jedoch in der Regel nicht über genügend Reichweite verfügt, setzen die Verlage daneben auf Vertriebsplattformen, die mit einem breiten Angebot wie große Buchhandlungen im Web agieren.

Digital Rights Management

Was viele Verlage zur Zeit noch vor der Digitalisierung Ihrer Bücher zurückhält, ist die Sorge vor Raubkopierern. Ähnlich wie in der Musikindustrie könnten ihre Inhalte nach den ersten Downloads unkontrolliert kopiert und im Netz von Leser zu Leser weitergereicht werden. Abhilfe schaffen sollte hier das Digital Rights Management (DRM). Das soll für jede E-Book-Datei festlegen, was dem Leser mit dem erworbenen E-Book erlaubt, beziehungsweise technisch möglich ist. Zum Beispiel kann DRM das Kopieren, die Weitergabe oder das Ausdrucken unterbinden. Die Schattenseite von DRM ist aber, dass es die Sache für den Leser teils erheblich verkompliziert. Ob nun Passwörter eingegeben oder einzelne E-Book-Dateien extra installiert werden müssen – den Lesespaß erhöht es sicher nicht.

Ein weiterer Schutzversuch sind digitale Wasserzeichen. Wird ein E-Book legal erworben, erhält es automatisch eine Kennung des Käufers. Gibt dieser das E-Book unerlaubt weiter, muss er damit rechnen, vom Verlag auf Schadensersatz verklagt zu werden. Nur stellt sich auch bei diesem Mechanismus die Frage, ob das E-Book so aus Lesersicht nicht an Wert verliert. Denn vom gedruckten Buch ist man ja gewohnt es auch ausleihen zu können, was den Käufer beim digitalen Wasserzeichen quasi kriminalisieren würde. Genauso fragwürdig ist, ob Verlage wirklich einzelne Käufer verklagen würden, um ihre Rechte geltend zu machen.

Hinterlasse einen Kommentar